Kath. Pfarrgemeinde Piesendorf
 
 
Sakramentenvorbereitung und Sakramentenempfang in unserer Pfarrgemeinde


Was ist ein Sakrament?

Ein Sakrament ist ein äußeres, sichtbares Zeichen, in dem sich eine innere, unsichtbare Wirkung vollzieht. Das II. Vatikanische Konzil sagte: "Das Sakrament ist ein Zeichen und ein Werkzeug für die Vereinigung mit Gott sowie für die Einheit der Menschheit."
Zwei Aspekte sind unverzichtbar:
  • Es handelt sich um ein Angebot des Heils von Gott her.
  • Der Mensch muss das Angebot aus freiem Willen annehmen.
Nicht zu vergessen ist dabei: Die Sakramente sind nicht der einzige Weg, wie Gott den Menschen sein Heil schenkt.


Was geschieht beim Empfang eines Sakramentes?

Die Heilstaten Jesu Christi werden in einer Feier Wirklichkeit; sie werden wirksam durch einen lebendigen Glauben und durch die aktive Teilnahme des Menschen. Bei der Taufe, bei der Firmung, bei der Ehe und bei der Weihe wird ein "unauslöschliches Merkmal" (diese Sakramente werden also nur einmal gespendet) verliehen. Die Eucharistie, Buße und Krankensalbung stellen die Verbindung zum Heilsgeschehen immer wieder her.


Wer kann ein Sakrament empfangen?

Ein Sakrament empfangen kann jeder Mensch, der in der Lage ist, das Heilsangebot Gottes zu begreifen und dementsprechend darauf zu antworten. Die Voraussetzung ist immer ein bewusstes Ja zum Glauben.


Die Rolle der Pfarrgemeinde

Der Ort, an dem Sakramente gespendet werden, ist die Pfarrgemeinde. Ohne eine lebendige Gemeinde ist es schwierig, als Christ zu leben: christlicher Glaube ist immer auf die Gemeinschaft der Glaubenden bezogen. Die Gemeinde muss die Feier der Sakramente mittragen und mitverantworten. Sakramente sind also weder bloße Privatsache, noch sind sie allein Sache der Seelsorger. Auch die Gemeinde hat Verantwortung dafür, dass Menschen in ihrer Mitte, in ihren Feiern und in ihrem Gemeinschaftsleben eine engere Beziehung zu Jesus Christus aufbauen können.


Die römisch-katholische Kirche kennt und unterscheidet sieben Sakramente:

  • Taufe
  • Firmung
  • Eucharistie
  • Buße (Versöhnung, Beichte)
  • Krankensalbung
  • Ehe
  • Weihe (für Diakone, Priester, Bischöfe)



Taufe 1
Das Sakrament der Taufe ist quasi die Tür zum christlichen Leben. In der Taufe schließt Gott mit dem Menschen einen Liebes- und Lebensbund. Gleichzeitig wird der Täufling auch in die Gemeinschaft der Kirche und seiner Pfarrgemeinde aufgenommen.

Wir feiern in Piesendorf das Sakrament der Taufe je einmal im Monat, vor allem, um den Gemeinschaftscharakter dieses Sakramentes als Aufnahme in die Gemeinschaft der Kirche zu betonen. Die jeweiligen Tauftermine sind im Anschluss abgedruckt. Sie sind auch beim Schriftenstand der Pfarrkirche ersichtlich und zum Mitnehmen bereit, oder können in der Pfarrkanzlei erfragt werden.

Eine weitere Möglichkeit ist auch die Taufe im Rahmen des Pfarrgottesdienstes am Sonntag. Sollten Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen, setzen Sie sich bitte möglichst frühzeitig mit Pfarramtsleiter Diakon Wolfagng Bartl in Verbindung. Eine ganz besondere Möglichkeit ist auch die Taufe beim feierlichen Osternachtgottesdienst.

Der Ort der Taufe ist durch die Erlaubnis des erzbischöflichen Ordinariates vom Sommer 2006 und nachfolgendem Beschluss durch den Pfarrgemeinderat die Pfarrkirche, die Filialkirche Aufhausen oder die Filialkirche Walchen. Der konkrete Taufort wird jeweils beim Taufgespräch im Pfarrhof zwischen den Tauffamilien und dem Taufspender abgeklärt. Zur Taufanmeldung in der Pfarrkanzlei nehmen Sie bitte folgende Dokumente mit:
  • die Geburtsurkunde des Täuflings
  • neu ausgestellte Taufscheine der Eltern des Täuflings (außer, wenn Sie in Piesendorf, Niedernsill, Kaprun oder Uttendorf getauft wurden)
  • evtl. Trauungsschein und Heiratsurkunde der Eltern des Täuflings
Aus gegebenem Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Taufpate römisch-katholisch und gefirmt sein muss, das 16. Lebensjahr vollendet haben muss und nicht aus der Kirche ausgetreten sein darf.

Wir freuen uns, wenn wir mit Ihnen und Ihrer Familie das Sakrament der Taufe feiern können!

Seit etlichen Jahren laden wir die Tauffamilien jährlich zu unserem "Generationenfest" ein, bei dem wir neben einem Gottesdienst einfach einige schöne gemeinsame Stunden in Erinnerung an die Taufe verbringen möchten. Informationen dazu gibt es in der Pfarrkanzlei.







Firmung 1

Im Sakrament der Firmung wird der glaubende Mensch enger mit der Kirche verbunden und vom Heiligen Geist gestärkt. Jeder Gefirmte erhält den Auftrag, nun selbst das Evangelium von Jesus Christus bewusst hinaus in die Welt zu tragen.

In unserer Pfarrgemeinde wird das Sakrament der Firmung normalerweise etwa alle zwei Jahre von einem unserer Bischöfe oder von einer vom Erzbischof beauftragten Person gespendet. Vor dem Empfang der Firmung ist ein mehrmonatiger Firmvorbereitungskurs zu absolvieren. Das Mindestalter zum Zeitpunkt der Firmspendung ist das 12. Lebensjahr.

Erwachsenenfirmungen sind jederzeit möglich. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Pfarramt.






Eucharistie 1

Das Sakrament der Eucharistie ist Quelle und Höhepunkt des christlichen Lebens. In der Eucharistiefeier verkündigt die Kirche das Heilswirken Jesu und vergegenwärtigt unsere Erlösung in dessen Tod und Auferstehung.In der Kommunionfeier begegnet der Glaubende auf ganz besondere Art und Weise Christus selbst im Empfang der einfachen Zeichen von Brot und Wein.

Jedes Jahr empfangen Kinder unserer Pfarrgemeinde in der Feier der Erstkommunion zum ersten Mal die Kommunion und werden damit in die Mahlgemeinschaft unserer Pfarrgemeinde aufgenommen. Im schulischen Religionsunterricht und im pfarrlichen Vorbereitungskurs bereiten sie sich intensiv auf den ersten Kommunionempfang vor.

Das jährliche Fest der Erstkommunion ist ein großes und wichtiges Fest in unserer Pfarrgemeinde. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie bei Religionsoberlehrerin Edeltraud Bartl oder in der Pfarrkanzlei.




Beichte 1

Im Sakrament der Versöhnung wird dem glaubenden Menschen von Gott die Vergebung der Sünden geschenkt. Mit ehrlicher Reuer und im freimütigen Bekenntnis vor dem Priester darf dieser, kraft seiner Vollmacht, die Vergebung der Sünden durch Gott zusprechen.

In unserer Pfarrgemeinde gibt es mehrere Möglichkeiten, um die sakramentale Vergebung der Sünden zu erlangen und zur Beichte zu gehen:
  • im Beichtstuhl oder Beichtzimmer vor oder nach den Eucharistiefeiern
  • im Rahmen besonderer Beichtzeiten vor den Gottesdiensten am Weihnachtstag, am Gründonnerstag und am Ostersonntag
  • indem Sie sich einen Beichtermin mit dem Priester Ananda Reddy Gopu persönlich ausmachen (Tel. Nr.: 0676 / 87467049)
Die Kinder gehen im Rahmen der Erstkommunionsvorbereitung in der 2. Klasse Volksschule zu ihrer ersten Beichte, die im Rahmen eines Beichtfestes stattfindet. Die Schüler der 3. und 4. Klasse Volksschule gehen einmal jährlich in der Fastenzeit zur sakramentalen Beichte.

Die Firmkandidaten gehen im Rahmen der Firmvorbereitung ebenfalls zur sakramentalen Beichte.

Wir freuen uns, wenn Sie sich zu einem menschlichen Neuanfang entschließen!

 

 

 

Krankensalbung 1

Das Sakrament der Krankensalbung ist eine Stärkung Gottes in der menschlichen Schwäche. Sie ist nicht in erster Linie ein "Sterbesakrament", sondern kann mehrmals und unabhängig vom Alter empfangen werden. Die Krankensalbung ist ein Geschenk Gottes an alle Menschen, die sich körperlich oder geistig schwach oder krank fühlen. Darum wird das Sakrament auch vor Operationen oder bei schweren Krankheiten durch einen Priester gespendet.

Einmal jährlich feiern wir auch einen Gottesdienst mit Krankensalbung in unserem Seniorenheim, an dem neben den Bewohnern des Seniorenheimes auch alle Menschen teilnehmen können, die dieses Sakrament der geistlichen Stärkung empfangen wollen.

Falls Sie das Sakrament der Krankensalbung empfangen wollen, bitten wir Sie, sich im Pfarramt zu melden, damit ein Termin ausgemacht werden kann oder sich direkt mit dem zuständigen Priester Ananda Reddy Gopu (Tel. Nr.: 0676 / 87467049) in Verbindung zu setzen.

 

 

Trauung 1

 

Im Sakrament der Trauung schließen Frau und Mann miteinander einen Liebesbund für das ganze Leben. Sie versprechen dabei, einander in Freude und Leid die Treue zu halten und die Kinder, die Gott ihnen schenken wird, im Glauben der Kirche zu erziehen.

Vor der kirchlichen Trauung muss von jedem zukünftigen Ehepaar ein sogenanntes Eheseminar besucht werden. Die Termine für diese meist eintägigen Seminare können Sie in der Pfarrkanzlei bekommen.

Wenn Sie kirchlich heiraten wollen, dann bitten wir Sie, sich möglichst frühzeitig im Pfarramt zu melden, damit alles Notwendige (Termine, Trauungskirche, Eheseminar, Dokumente, Trauungsprotokoll, Trauungsseelsorger, etc.) rechtzeitig abgeklärt werden kann.

Seit etlichen Jahren feiern wir in unserer Pfarrgemeinde jedes Jahr am letzten Samstag im Oktober das sogenannte "Ehejubelpaarefest" mit einem feierlichen Dankgottesdienst und anschließendem gemütlichen Beisammensein. Dazu laden wir alle Ehepaare ein, die im laufenden Jahr ihr 25-jähriges, 40- jähriges, 50-jähriges oder noch längeres Ehejubiläum feiern. Aufgrund des Datenschutzgesetzes ist es leider nicht mehr möglich, die Ehedaten der Jubelpaare von der Gemeinde zu bekommen. Daher bitten wir alle Jubelpaare, sich möglichst bis zum Sommer des jeweiligen Jahres im Pfarramt zu melden, damit wir sie im Herbst dann auch zum Ehejubelpaarefest rechtzeitig einladen können.

Natürlich freuen wir uns auch, wenn Sie sich anlässlich Ihres Ehejubiläums auch unter dem Jahr mit uns in Verbindung setzen, falls Sie dieses Fest in einer unserer Kirchen feiern möchten.

 

 

Weihe 1

 

Im Sakrament der Weihe durch einen Bischofs wird jemand in eine besondere Form der Nachfolge Jesu Christi berufen. Er bekommt die Aufgabe, mit den Menschen die Sakramente zu feiern, sie seelsorglich zu begleiten und sein ganzes Leben auf Christus auszurichten.

Die römisch-katholische Kirche kennt drei Arten des geweihten Amtes:
  • das Bischofsamt als eigentlicher Aposteldienst
  • das Amt des unverheirateten Priesters als vertreter des Bischofs in den Pfarrgemeinden
  • das Amt des verheirateten oder unverheirateten Diakons, welcher ebenfalls in den Pfarrgemeinden, im besonderen Auftrag des Bischofs seelsorglich und sakramental wirkt
Neben diesen Ämtern kennt die römisch-katholische Kirche noch andere Dienste und Beauftragungen durch den Bischof, etwa die des Pfarramtsleiters oder Pfarrassistenten, des Pastoralassistenten und des Religionslehrers, des Wortgottesdienstleiters, des Ministranten, Lektors, Mesners und Kommunionhelfers. Diese Dienste können von Frauen und Männern, sei es verheiratet oder unverheiratet, ausgeübt werden.